Der Verlust eines Menschen wiegt schwer.
Gerne möchten wir trauernde Angehörige begleiten und ihnen helfen, einen würdigen Abschied vorzubereiten. Das Gebet der Gemeinde wird wie die Hilfe der Verwandten und Nachbarn trösten.
Falls ein Angehöriger verstorben ist,
gibt es zunächst einmal keinen Grund zur Eile. Sie können alle Entscheidungen in Ruhe treffen. Kinder und nahe Angehörige sollten benachrichtigt werden. Auf Wunsch können Sie auch einen der Seelsorger hinzurufen, um mit Ihnen gemeinsam zu beten. Auch im Gotteslob (z.B. Nr. 28) finden Sie Gebete, die Sie am Totenbett sprechen können.
gibt es zunächst einmal keinen Grund zur Eile. Sie können alle Entscheidungen in Ruhe treffen. Kinder und nahe Angehörige sollten benachrichtigt werden. Auf Wunsch können Sie auch einen der Seelsorger hinzurufen, um mit Ihnen gemeinsam zu beten. Auch im Gotteslob (z.B. Nr. 28) finden Sie Gebete, die Sie am Totenbett sprechen können.
Rufen Sie den Arzt an, um den Totenschein ausstellen zu lassen.
Der Totenschein wird für weitere Formalitäten benötigt.
Notieren Sie den Zeitpunkt des Todes.
Der Totenschein wird für weitere Formalitäten benötigt.
Notieren Sie den Zeitpunkt des Todes.
Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, mit behördlicher Genehmigung auch länger. Somit haben die Angehörigen, Verwandten und Freunde die Möglichkeit, sich in der gewohnten Umgebung von dem Verstorbenen zu verabschieden.
Benachrichtigen Sie einen Bestatter, mit dem Sie alle weiteren Formalitäten besprechen können.
Sie haben die Möglichkeit, die Trauerfeier und deren Ablauf in Absprache mit einem der Seelsorger mit zu gestalten. Doch zunächst wird in enger Absprache mit Bestatter und Kirchengemeinde der Beerdigungstermin festgelegt. Wenn dieser Termin abgesprochen ist, meldet sich ein Seelsorger bei Ihnen, um Sie zu besuchen und mit Ihnen zu überlegen, wie die Feier würdig stattfinden kann.
Sechswochenamt und Jahrgedächtnis
Es ist für uns selbstverständlich, dass wir für ein verstorbenes Gemeindemitglied beten. Den hinterbliebenen Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. So ist diese Begleitung in der Zeit der Trauer wie auch die Beerdigung keines der sieben Sakramente, das wir in der Kirche feiern. Aber dennoch wird die Verbundenheit im Glauben gerade hier besonders deutlich. So heißt es in einem Lied:
Wir sind getauft auf Christi Tod
und auferweckt mit ihm zu Gott.
Uns ist geschenkt sein Heilger Geist,
ein Leben, das kein Tod entreißt.
ein Leben, das kein Tod entreißt.
Als Getaufte sind wir zum Leben in Christus berufen. Darum beten wir füreinander. Das Sechswochenamt und das Jahresgedächtnis für den verstorbenen Angehörigen können Sie mit dem Pfarrbüro vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema "Christliches Sterben" erhalten Sie auf den Seiten der Erzdiözese München-Freising
Unsere Praxis
Auf den Dörfern unserer Seelsorgeeinheit ist es möglich, dass vor der Beerdigung ein Seelenamt stattfinden kann; in der Stadt Meßkirch ist das Seelenamt immer am Freitag um 19 Uhr in der Stadtkirche, sofern Sie dies wünschen. Damit wird möglich, dass auch die Gemeindereferentin hier die Beerdigung übernehmen kann; auf den Dörfern ist dies immer ein Priester, wenn ein Seelenamt gefeiert wird.
